ERBRECHT

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Erbrecht. Ich unterstütze Sie hierbei strategisch, vor allem schon zu Lebzeiten, aber auch in bereits eingetretenen Erbfällen. Oftmals lässt sich zu Lebzeiten im Vorfeld durch die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungen eine für alle Beteiligten sinnvolle und akzeptable Lösung finden. In Zusammenarbeit mit Notaren unterstütze ich Sie auch gerne, wenn im Rahmen der Erbfolge Grundstücke übertragen, geteilt oder veräußert werden sollen.

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