FINANZGERICHTLICHE VERTRETUNG

Die Vertretung vor den Finanzgerichten verlangt einerseits prozessrechtliche Kenntnisse, die den reinen Steuerberater unter Umständen überfordern könnten; andererseits aber auch das Verständnis für den steuerrechtlichen Sachverhalt, das der reine Rechtsanwalt nicht immer aufzubringen in der Lage ist. Die Vereini­gung der Qualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater in meiner Person gewährleistet das Durchdringen der Materie sowohl in prozessrechtlicher als auch in steuerrechtlicher Hinsicht. Als Prozessvertreter kooperiere ich eng mit dem Steu­erberater des Mandanten.

Das Mandat zur Prozessvertretung wird dabei oft durch den Steuerberater des Mandanten vermittelt, der dessen laufende steuerliche Belange meist bereits langjährig betreut. Hieran ändert sich auch nach meiner Mandatierung nichts, da ich überhaupt keine laufenden steuerlichen Beratungsleistungen wie Buchführung oder Jahresabschlusserstellung anbiete. Auf Verlangen kann ich gerne ohne Weiteres eine schriftliche Mandatsschutzerklärung abgeben.

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